Wie oft wird die BtM-Gebühr abgerechnet?

Wir haben eine Frage zu BtM-Rezepten: Wie oft wird die BtM-Gebühr berechnet, wenn zwei Packungen eines BtM verordnet sind, z. B. 2 x 20 ml Dronabinol? Einmal oder zweimal? Wenn zwei verschiedene BtM verordnet sind, wird diese ja zweimal abgerechnet.

Antwort

In der Arznei­mittel­preis­verordnung (AMPreisV) heißt es in § 7 (Betäubungs­mittel und Arznei­mittel nach § 3a der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung):

7 AMPreisV

„Bei der Abgabe eines Betäubungs­mittels, dessen Verbleib nach § 1 Absatz 3 der Betäubungs­mittel-Verschreibungs­verordnung nachzu­weisen ist, sowie bei der Abgabe von Arznei­mitteln nach § 3a der Arznei­mittel­verschreibungs­verordnung können die Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 4,26 Euro einschließlich Umsatz­steuer berechnen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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