Wie oft wird die BtM-Gebühr abgerechnet?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu BtM-Rezepten: Wie oft wird die BtM-Gebühr berechnet, wenn zwei Packungen eines BtM verordnet sind, z. B. 2 x 20 ml Dronabinol? Einmal oder zweimal? Wenn zwei verschiedene BtM verordnet sind, wird diese ja zweimal abgerechnet.
Antwort
In der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) heißt es in § 7 (Betäubungsmittel und Arzneimittel nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung):
7 AMPreisV
„Bei der Abgabe eines Betäubungsmittels, dessen Verbleib nach § 1 Absatz 3 der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung nachzuweisen ist, sowie bei der Abgabe von Arzneimitteln nach § 3a der Arzneimittelverschreibungsverordnung können die Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 4,26 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen.“
Da es sich bei zwei identischen Packungen um nur ein BtM handelt, wird auch die BtM-Gebühr nur einmal abgerechnet.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Erforderliche Angaben auf einem BtM-Rezept“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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