Wie oft darf im Notdienst die Noctu-Gebühr berechnet werden?
Bald steht bei uns wieder ein Notdienst an und beim letzten Mal kam die Frage auf, wie oft man die Notdienstgebühr kassieren darf, wenn eine Person beispielsweise mehrere Rezepte vorlegt und zusätzlich noch weitere Arzneimittel privat kauft.
Kann man für jeden einzelnen Posten die Gebühr berechnen?
Antwort
Die Eckdaten zur Notdienstgebühr ergeben sich aus § 6 der Arzneimittelpreisverordnung, dort heißt es:
6 AMPreisV
„Bei der Inanspruchnahme in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen sowie am 24. Dezember, wenn dieser Tag auf einen Werktag fällt, bis 6 Uhr und ab 14 Uhr können die Apotheken einen zusätzlichen Betrag von 2,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnen.“
„Pro Inanspruchnahme“ wird als „pro Besuch in der Apotheke“ gewertet, das heißt, unabhängig von der Anzahl der eingereichten Rezepte bzw. der privat gekauften Mittel ist die Notdienstgebühr nur einmal zu entrichten. Im geschilderten Fall könnten Sie die Notdienstgebühr demnach nur einmal berechnen – wenn das Rezept die Noctu-Kennzeichnung bzw. einen entsprechenden Hinweis trägt, können Sie die Gebühr auch zulasten der GKV abrechnen. Empfehlenswert ist noch eine Dokumentation über die Zeit der Inanspruchnahme, falls es im Nachgang Fragen zu diesem Vorgang gibt.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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