Wie muss hier korrekt gestückelt werden?

Wir hatten in unserer Apotheke folgende Abgabeproblematik:

Krankenkasse: IKK classic
Verordnet: „2x Sultanol 200 Hub DOS N2 2 St PZN: 07532970“

Da N2 nicht die Nmax ist, vermuten wir, dass wir diese Größe nicht zweimal abgeben dürfen. Wenn jetzt nur 2 x N2 auf dem Rezept stünde, würde es vermutlich funktionieren, aber da die Stückzahl mit dabei steht, sind wir uns nicht sicher. Daher reduzierten wir auf die größtmögliche Packung und gaben eine N3-Packung (3 St.) mit.

War das die korrekte Vorgehensweise?

Antwort

Bei Verordnungen wie dieser, die den Nmax-Bereich überschreiten, muss bisher zwischen reinen Stückzahlverordnungen (also nur Angabe der Menge) und eindeutig bestimmten Verordnungen einzelner Packungsgrößen unterschieden werden.

Bei reinen Stück­zahl­verordnungen ist ausschließlich die Stück­zahl (also hier zum Beispiel vier Stück) angegeben und die Apotheke muss entscheiden, welche im Handel befindliche Packungs­größe abzugeben ist. Liegt eine verordnete Menge oberhalb des Nmax-Bereichs und handelt es sich nicht um ein Vielfaches davon, so darf maximal eine Packung des Nmax-Bereichs abgegeben werden (§ 6 Absatz 3 Rahmen­vertrag).

Verordnet der Arzt eindeutig bestimmte Packungs­größen eines Arznei­mittels (hier: 2 x 2 St. N2, PZN 07532970), so kann die Apotheke die verordneten Packungen unter Beachtung von Wirtschaftlich­keits­gebot und Rabatt­verträgen abgeben. § 6 sieht hierfür keine Regelung vor, daher ist § 3 anzuwenden.

Nach Inkraft­treten des neuen Rahmen­vertrags zum 1.7.2019 wird es zur Stückelung auch endlich eine eindeutigere Regelung geben. Dort heißt es dann in § 8 (1):

8 Absatz 1 Rahmenvertrag

Enthält eine Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten und mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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