Wie muss eine Prophylaxe mit Beyfortus korrekt verordnet werden?

Wir haben eine Frage zur Erstat­tung bzw. Ab­rechnung von Beyfortus, unsere Apotheke sitzt in Bayern. Die ansässige Kinder­arzt­praxis stellt schon seit ca. einem Monat GKV-Rezepte zur Vorbe­stellung von Beyfortus aus, welche wir bei uns sammeln. Nun sind wir uns nicht sicher, ob wir Beyfortus direkt mit den Kranken­kassen ab­rechnen können oder ob die Praxis Privat­rezepte aus­stellen müsste – die Eltern der Patienten also in Vor­leistung treten müssten und die Kosten­er­stattung selbst bei der Kranken­kasse bean­tragen sollten.

Oder wäre es am sinn­vollsten, dass die Praxis ein Sprech­stunden­bedarfs­rezept ausstellt?

Antwort

Die KVen und gesetz­lichen Kranken­versicherungen haben sich Mitte September auf eine Vergütung geeinigt. Seitdem kann die RSV-Prophylaxe direkt mit der Kranken­kasse abge­rechnet werden. Die KV Bayerns schreibt auf ihrer Seite dazu Folgendes:

KV Bayerns

„[…] Praxen sollen die Prophylaxe bereits vor Beginn der RSV-Saison im Oktober durch­führen. Die Immunisierung ist seit 13.09.2024 GKV-Leistung. Damit kann ein eRezept (bzw. Muster 16) ausge­stellt werden. […]“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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