Wie muss die Dosierung bei Rezepturen angegeben werden?

Wir haben eine Frage zur Angabe der Dosierung auf Rezepten über Rezepturen. Laut unseren Informationen darf man „laut schriftlicher ärztlicher Anweisung“ ergänzen. Nun ist uns zugetragen worden, dass auf Rezepturen immer die genaue Dosierung, z. B. „2 x täglich“, ergänzt werden muss.

Stimmt das? Oder können wir weiterhin „laut schriftlicher ärztlicher Anweisung“ ergänzen?

Antwort

Bei Rezeptur­ver­ordnungen muss anstelle der Dosierung immer eine Gebrauchs­anweisung ange­geben werden. Da Rezepturgefäße nach § 14 ApBetrO auch mit der Art der Anwendung und der Gebrauchs­anweisung (z. B. „2 x täglich dünn auf die betroffenen Haut­stellen auftragen“) gekenn­zeichnet werden müssen, kann eine Dosierungs­angabe „Dj“ oder „laut schriftlicher ärztlicher Anweisung“ für Rezepturen nicht ausreichend sein. Auch muss dem Apotheker die Gebrauchs­anweisung zur Beurteilung der Plausibilität bekannt sein. Sie dürfen diese Angabe jedoch nach Rück­sprache mit dem Arzt auf dem Rezept ergänzen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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