Wie muss die Dosierung bei Rezepturen angegeben werden?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zur Angabe der Dosierung auf Rezepten über Rezepturen. Laut unseren Informationen darf man „laut schriftlicher ärztlicher Anweisung“ ergänzen. Nun ist uns zugetragen worden, dass auf Rezepturen immer die genaue Dosierung, z. B. „2 x täglich“, ergänzt werden muss.
Stimmt das? Oder können wir weiterhin „laut schriftlicher ärztlicher Anweisung“ ergänzen?
Antwort
Bei Rezepturverordnungen muss anstelle der Dosierung immer eine Gebrauchsanweisung angegeben werden. Da Rezepturgefäße nach § 14 ApBetrO auch mit der Art der Anwendung und der Gebrauchsanweisung (z. B. „2 x täglich dünn auf die betroffenen Hautstellen auftragen“) gekennzeichnet werden müssen, kann eine Dosierungsangabe „Dj“ oder „laut schriftlicher ärztlicher Anweisung“ für Rezepturen nicht ausreichend sein. Auch muss dem Apotheker die Gebrauchsanweisung zur Beurteilung der Plausibilität bekannt sein. Sie dürfen diese Angabe jedoch nach Rücksprache mit dem Arzt auf dem Rezept ergänzen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung