Wie muss der Patient den Hilfsmittelempfang bestätigen?

Uns liegt eine Verordnung zulasten der AOK Baden-Württemberg (gebührenpflichtig) vor:

„2 x ! BD MICRO FINE U 0.23 x 4 mm KAN 100 St.“

Da es sich um ein Hilfsmittelrezept handelt, ist eine rückseitige Unterschrift notwendig.
Sind zwei Unterschriften notwendig, da es sich um zwei Packungen handelt?

Antwort:

Auf der Rezept-Rückseite ist für jede Verordnungszeile (der Rezept-Vorderseite) eine Zeile für das Datum und die Unterschrift des Empfängers vorgesehen, also insgesamt drei Zeilen:

Hat der Arzt in einer Verordnungszeile mehrere Packungen eines Hilfsmittels verordnet, bestätigt der Empfänger den Erhalt dieser Menge bzw. den „Inhalt“ dieser Verordnungszeile auf der Rückseite mit Datum und seiner Unterschrift.

Nach unserer Einschätzung ist es daher nicht nötig, für einzelne gleiche Packungen mehrere Unterschriften zu leisten, sofern sie in einer Verordnungszeile verordnet worden sind. Empfehlen würden wir dies nur, wenn der Arzt die Verordnung auch tatsächlich auf mehrere Verordnungszeilen verteilt hat (z. B. Position 1 und 2).

Gegebenenfalls finden Sie dazu genauere Informationen in dem für Sie gültigen Hilfsmittelvertrag.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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