Wie muss bei Hilfsmitteln die Diagnose angegeben werden?
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Uns liegt ein Hilfsmittelrezept vor, auf dem Lanzetten und Pen-Nadeln zusammen verordnet wurden, und wir haben dazu folgende Frage:
Muss für beide Hilfsmittel die Diagnose jeweils einzeln unter das Produkt geschrieben werden oder reicht es, wenn die Diagnose nur am Ende des Rezeptes steht?
Antwort
Laut § 7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie gilt Folgendes:
7 Abs. 2 Hilfsmittel-Richtlinie
„In der Verordnung ist das Hilfsmittel so eindeutig wie möglich zu bezeichnen, ferner sind alle für die individuelle Versorgung oder Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen. Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt soll deshalb unter Nennung der Diagnose und des Datums insbesondere
- die Bezeichnung des Hilfsmittels nach Maßgabe des Hilfsmittelverzeichnisses (soweit dort aufgeführt),
- die Anzahl,
- erforderlichenfalls Hinweise (z. B. über Zweckbestimmung, Art der Herstellung, Material, Abmessungen), die eine funktionsgerechte Anfertigung, Zurichtung oder Abänderung durch den Leistungserbringer gewährleisten und
- erforderlichenfalls ergänzende Hinweise auf spezifische Bedarfe entsprechend der Gesamtbetrachtung nach § 6 Absatz 3 Satz 2
angeben. Gegebenenfalls sind die notwendigen Angaben der Verordnung gesondert beizufügen.“
Daher würden wir davon ausgehen, dass die Diagnose pro Hilfsmittel angegeben werden muss und nicht pro Verordnung, auch wenn es in diesem Fall vermutlich in beiden Verordnungszeilen die gleiche Diagnose ist.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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