Wie müssen wir eine Akutversorgung auf E-Rezepten dokumentieren?
Ich bin mir unsicher, ob wir bei Akutversorgungen bei E-Rezepten außer dem Sonderkennzeichen und der qualifizierten elektronischen Signatur im Abgabedatensatz z. B. auch den Hinweis „Cito“ angeben müssen.
Antwort
Die Technische Kommission nach § 300 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) hat Folgendes zur Dokumentation bei der Abweichung von der Abgaberangfolge bei einer Akutversorgung/einem dringenden Fall vereinbart:
Technische Kommission nach § 300 SGB V
„Ein zusätzlicher Vermerk, wie beim Papierrezept vorgesehen, ist beim E-Rezept nicht erforderlich. Allerdings besteht die grundsätzliche Möglichkeit, ergänzend im Zusatzattribut 12 weitere Angaben zu machen.“
Ein zusätzlicher Hinweis ist demnach nicht zwingend erforderlich, aber im Freitextfeld mit Schlüssel 12 möglich.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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