Wie lange muss man Fachzeitschriften in der Apotheke aufbewahren?

Wir haben heute kein Abgabeproblem, sondern vielmehr ein „Aufbewahrungsproblem“: Bei uns stapeln sich die Zeitschriften und wir fragen uns gerade, wie lange Fachzeitschriften wie DAZ, PZ, PTA heute etc. aufbewahrt werden müssen? Oder gilt die Aufbewahrungspflicht nur für die AMK-Meldungen?

Antwort

Die Zeitschriften selbst müssen Sie nicht aufbewahren, hier stellt sich aber oft die Frage, ob man für das spätere Nachschauen bestimmte Hefte aufheben möchte.

Nach § 22 Abs. 1 ApBetrO müssen Sie allerdings die Arzneimittelrisiken, Rückrufe, Chargensperrungen und Meldungen an die AMK vollständig und mindestens bis ein Jahr nach Ablauf des Verfalldatums, jedoch nicht weniger als fünf Jahre lang aufbewahren. Dazu können Sie die entsprechenden Seiten der Fachzeitschriften auch heraustrennen und abheften – das verkleinert Ihre Papierberge. Beachten Sie zu den weiteren Dokumentations- und Aufbewahrungsfristen auch unsere DAP Arbeitshilfe zu diesem Thema.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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