Wie lange kann ein Entlassrezept eingelöst werden?

Wir haben an einem Montag ein Entlassrezept erhalten, Ausstellungsdatum war der vorangegangene Freitag. Jetzt sind wir unsicher, wie lange wir das Rezept beliefern dürfen. „Drei Werktage“ heißt es ja, aber zählt dazu das Ausstellungsdatum mit? Und was ist mit Samstag und Sonntag?

Antwort:

Ein Entlassrezept ist drei Werktage inklusive des Ausstellungsdatums gültig. Als Werktage gelten Montag bis Samstag. Daher ist ein am Freitag ausgestelltes Entlassrezept am darauffolgenden Montag noch gültig, am Dienstag könnte es nicht mehr eingelöst werden.

Die rechtliche Grundlage dazu ist in den ergänzenden Bestimmungen zum Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V für die Arzneimittelversorgung im Rahmen des Entlassmanagements nach § 39 Abs. 1a SGB V zu finden:

3 Belieferungsfrist

Verordnungen nach § 39 Abs. 1a SGB V dürfen gemäß § 11 Abs. 4 der Arzneimittelrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 SGB V nur innerhalb von 3 Werktagen zu Lasten der Krankenkasse beliefert werden. Hierbei ist der Ausstellungstag mitzuzählen, sofern er ein Werktag ist.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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