Wie lange ist ein Rezept gültig?

Wir haben im Kopf, dass Rezepte einen Monat gültig sind. Doch nun wollten wir das prüfen, da wir einen Sonderfall haben, bei dem wir unsicher sind.

Wo finden wir die entsprechende Quelle?

Antwort

Für die Rezeptgültigkeit muss man an mehreren Stellen nachschlagen. Grundsätzlich gilt nach § 2 AMVV, dass eine Verschreibung 3 Monate gültig ist, sofern keine Gültigkeitsdauer angeben ist. Dies gilt für Privatverordnungen, denn für Verordnungen zulasten der GKV gibt es weitergehende Vereinbarungen in den jeweiligen Arzneilieferverträgen. So ist z. B. im Arzneiversorgungsvertrag der Ersatzkassen in § 4 Abs. 6 Folgendes zu finden:

4 Abs. 6 AVV

„Die Mittel dürfen nur abgegeben werden, wenn die Verordnung innerhalb von einem Monat nach Ausstellung der Verordnung in der Apotheke vorgelegt wird.“

Ersatzkassenrezepte müssen also innerhalb eines Monats in der Apotheke vorgelegt werden. Die Abgabe darf hier auch später erfolgen. Allerdings sollte dann das Vorlagedatum auf der Verordnung notiert werden.

Im Regionalliefervertrag NRW findet man in § 4 Abs. 8 Folgendes:

4 Abs. 8 ALV NRW

„Eine Verordnung darf nur innerhalb eines Monats nach der Ausstellung beliefert werden. […]“

Daher gibt es hier durchaus Unterschiede, die die Apotheken kennen sollten.

Beachten Sie zusätzlich auch noch die Sonderregelungen für „Sonderrezepte“ wie BtM-Rezept (§ 12 BtMVV, Vorlage innerhalb von 7 Tagen nach der Ausstellung) T-Rezept (§ 3a AMVV, bis zu 6 Tagen nach Ausstellung gültig) und Isotretinoin-Rezept (§ 3b AMVV, bis zu 6 Tagen nach Ausstellung gültig).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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