Wie lange ist ein Rezept gültig?
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Bei uns kommt wieder einmal die Frage auf, wie lange Rezepte gültig sind. Uns liegt ein Barmer-Rezept vor. Im Liefervertrag steht „Belieferung innerhalb von einem Monat“. Wie ist der Monat definiert? 30 Tage, wie man denken könnte, oder 28 Tage, wie dies die AOK definiert? Wir haben das Rezept am 29. Tag bedruckt – sollten wir es besser korrigieren?
Antwort:
Arzneimittel-Verordnungen zulasten einer Ersatzkasse (z. B. Barmer) sind einen Monat gültig. Dazu §4 Abs. 6 vdek-AVV:
Die Mittel dürfen nur abgegeben werden, wenn die Verordnung innerhalb von einem Monat nach Austellung der Verordnung in der Apotheke vorgelegt wird.
Ein Monat kann allerdings 28, 29, 30 oder 31 Tage lang sein. Die Monatsfrist endet in der Regel aber immer am gleichen Datum des Ausstellungstags im Folgemonat. Somit ist ein Rezept im Februar kürzer zulasten einer GKV abrechenbar als in anderen Monaten.
Beispiele: Verordnung mit Ausstellungsdatum = 31.01. Existiert dieses Datum im Folgemonat nicht, so ist der letzte Tag des Folgemonats der letztmögliche Abgabetag. Letztes Abgabedatum ist hier also der 28. bzw. 29 Februar (Schaltjahr).
Ausstellungsdatum: | 12.02. |
Letztes Abgabedatum: | 12.03. |
Ausstellungsdatum: | 31.07. |
Letztes Abgabedatum: | 31.08. |
Ausstellungsdatum: | 31.08. |
Letztes Abgabedatum: | 30.09. |
Mit Ausnahme von BtM-, Isotretinoin- und T-Rezept-Verordnungen sind Arzneimittelverordnungen zulasten einer GKV-Kasse innerhalb eines Monats nach dem Ausstellungstag zu beliefern. Für Nicht-GKV-Kassen, Hilfsmittel und ggf. ergänzende Vereinbarungen in regionalen Lieferverträgen (Primärkassen) gelten jedoch mitunter abweichende Belieferungsfristen.
Hierzu noch eine schöne Übersicht der KVNO:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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