Wie lange ist ein Rezept für ein Tier-AM gültig?

Wir sind bei Tierrezepten regelmäßig unsicher, was die Gültigkeit angeht.

Wie lange ist ein Rezept für ein Tierarzneimittel gültig?

Antwort

Grundsätzlich sollte die Antwort darauf in der AMVV zu finden sein, denn diese gilt auch für tierärztliche Verordnungen:

1 AMVV

„Arzneimittel,

  1. die in der Anlage 1 zu dieser Verordnung bestimmte Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder
  2. die Zubereitungen aus den in der Anlage 1 bestimmten Stoffen oder Zubereitungen aus Stoffen sind oder
  3. denen die unter Nummer 1 oder 2 genannten Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen zugesetzt sind oder
  4. die in den Anwendungsbereich des § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Arzneimittelgesetzes fallen,

dürfen nur bei Vorliegen einer ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Verschreibung abgegeben werden (verschreibungspflichtige Arzneimittel), soweit in den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes bestimmt ist.“

Demnach beträgt die Gültigkeit, sofern nichts anderes angegeben ist, nach § 2 Abs. 5 drei Monate:

2 Abs. 5 AMVV

„Fehlt die Angabe der Gültigkeitsdauer, so gilt die Verschreibung drei Monate.“

Zudem gibt es zwar eine 2019 in Kraft getretene EU-Tierarzneimittelverordnung, eine Gültigkeitsdauer ist hier allerdings nicht angegeben (mit einer Ausnahme: Verordnungen antimikrobiell wirksamer Arzneimittel sind fünf Tage gültig).

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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