Wie lange ist ein Entlassrezept gültig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zur Rezeptgültigkeit bei Entlassrezepten in Zusammenhang mit gesetzlichen Feiertagen. Abgesehen von den SARS-CoV-2-Sonderregelungen dürfen diese Rezepte bekanntlich nur innerhalb von 3 Werktagen zulasten der Krankenkasse beliefert werden. Hierbei ist der Ausstellungstag mitzuzählen, sofern er ein Werktag ist. Nun gibt es Feiertage, die nicht bundesweit gelten.
Wie ist vorzugehen, wenn das Rezept „grenzüberschreitend“ eingelöst wird?
Antwort
Das ist eine interessante Frage. Für Rabattverträge gilt jeweils der Sitz/Liefervertrag der angegebenen Krankenkasse (Bsp. AOK Bayer, AOK Nordwest, ...).
Für die bei der Abgabe zu beachtenden Regeln und Vorschriften gilt der jeweilige Vertrag am Sitz der Apotheke. Daher ist unsere Vermutung, dass man sich bei der Belieferung einer Verordnung an die „örtlichen“ Feiertage und der damit verbundenen Belieferungsfrist am Sitz der Apotheke richtet, auch wenn das Rezept in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde.
Weiterführende Links:
- DAP Merkblatt „Sonderregelungen im Entlassmanagement im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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