Wie lange ist ein Entlassrezept gültig?

Wir haben eine Frage zur Rezept­gültigkeit bei Entlass­rezepten in Zusammen­hang mit gesetzlichen Feier­tagen. Abgesehen von den SARS-CoV-2-Sonder­regelungen dürfen diese Rezepte bekanntlich nur innerhalb von 3 Werktagen zulasten der Kranken­kasse beliefert werden. Hierbei ist der Ausstellungs­tag mitzu­zählen, sofern er ein Werktag ist. Nun gibt es Feiertage, die nicht bundesweit gelten.

Wie ist vorzugehen, wenn das Rezept „grenz­überschreitend“ eingelöst wird?

Antwort

Das ist eine interessante Frage. Für Rabattverträge gilt jeweils der Sitz/Liefervertrag der angegebenen Krankenkasse (Bsp. AOK Bayer, AOK Nordwest, ...).

Für die bei der Abgabe zu beachtenden Regeln und Vorschriften gilt der jeweilige Vertrag am Sitz der Apotheke. Daher ist unsere Vermutung, dass man sich bei der Belieferung einer Verordnung an die „örtlichen“ Feiertage und der damit verbundenen Belieferungsfrist am Sitz der Apotheke richtet, auch wenn das Rezept in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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