Wie lange ist ein Entlassrezept gültig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Am 14.12.2020 erhielten wir mehrere Entlassrezepte aus dem Klinikum. Verordnet waren Etoricoxib 90 mg 20 St., Novaminsulfon 500 mg 30 St. und Pantoprazol 40 mg 30 St. Das Ausstelldatum war in einem Fall der 10.12.2020 sowie in einem anderen der 11.12.2020.
Dürfen wir die Rezepte so abrechnen? Es lag ja ein Wochenende dazwischen.
Antwort
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts der Covid-19-Pandemie Ausnahmeregelungen für Verordnungen im Entlassmanagement beschlossen. Die Änderungen gelten bis zu dem Tag, an dem der Bundestag die epidemische Lage von nationaler Tragweite für beendet erklärt, aktuell bis zum 31. März 2021.
Hier ein Ausschnitt aus einer DAP Arbeitshilfe zu den Entlassmanagement-Sonderregelungen während der Pandemie:

Entlassrezepte dürfen innerhalb von 6 Werktagen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen beliefert werden. Hierbei ist der Ausstellungstag mitzuzählen, sofern er ein Werktag ist. Somit konnten die Verordnungen vom 10.12 und 11.12. in jedem Fall auch noch am 14.12. beliefert werden.
Weiterführende Links:
- Merkblatt „Sonderregelungen im Entlassmanagement im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“
- Arbeitshilfe „FAQ: Entlassmanagement in der Apotheke“
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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