Wie lange ist ein Entlassrezept gültig?

Am 14.12.2020 erhielten wir mehrere Entlass­rezepte aus dem Klinikum. Verordnet waren Etoricoxib 90 mg 20 St., Novaminsulfon 500 mg 30 St. und Pantoprazol 40 mg 30 St. Das Ausstell­datum war in einem Fall der 10.12.2020 sowie in einem anderen der 11.12.2020.

Dürfen wir die Rezepte so abrechnen? Es lag ja ein Wochenende dazwischen.

Antwort

Der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) hat angesichts der Covid-19-Pandemie Ausnahme­regelungen für Verordnungen im Entlass­management beschlossen. Die Änderungen gelten bis zu dem Tag, an dem der Bundes­tag die epidemische Lage von nationaler Trag­weite für beendet erklärt, aktuell bis zum 31. März 2021.

Hier ein Ausschnitt aus einer DAP Arbeitshilfe zu den Entlass­management-Sonder­regelungen während der Pandemie:

Entlassrezepte dürfen innerhalb von 6 Werktagen zulasten der gesetzlichen Kranken­versicherungen beliefert werden. Hierbei ist der Ausstellungs­tag mitzu­zählen, sofern er ein Werktag ist. Somit konnten die Verordnungen vom 10.12 und 11.12. in jedem Fall auch noch am 14.12. beliefert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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