Wie lange ist ein Bundeswehrrezept gültig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben eine Frage zu einem Bundeswehrrezept: Auf dem unteren Rand des Rezepts steht der Vermerk „Sofortbedarf – Gültigkeit besteht nur für 3 Tage“.
Ist dies für uns relevant oder können wir wie bei anderen Kassenrezepten von einer Gültigkeit von 28 Tagen ausgehen?
Antwort
Laut Arzneilieferungsvertrag der Bundeswehr gilt:
3 Abs. 12
„Die Mittel dürfen nur abgegeben werden, wenn die Verordnung innerhalb von 2 Monaten nach der Ausstellung der Verordnung in der Apotheke vorgelegt wird. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültigkeitsdauer angegeben, ist diese maßgeblich.“
Daher ist die Verordnung nur diese drei Tage gültig.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung