Wie lange ist ein Bundes­wehr­rezept gültig?

Wir haben eine Frage zu einem Bundes­wehr­rezept: Auf dem unteren Rand des Rezepts steht der Vermerk „Sofort­bedarf – Gültigkeit besteht nur für 3 Tage“.

Ist dies für uns relevant oder können wir wie bei anderen Kassen­rezepten von einer Gültigkeit von 28­ Tagen ausgehen?

Antwort

Laut Arzneilieferungs­­vertrag der Bundeswehr gilt:

3 Abs. 12

„Die Mittel dürfen nur abge­geben werden, wenn die Verordnung inner­halb von 2 Monaten nach der Aus­stellung der Verordnung in der Apotheke vorge­legt wird. Ist auf der Verordnung eine abweichende Gültig­keits­dauer ange­geben, ist diese maß­geblich.“

Daher ist die Verordnung nur diese drei Tage gültig.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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