Wie lange ist ein BtM-Entlassrezept gültig?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir sind unsicher, welche Abgabefrist bei BtM-Rezepten gilt, die als Entlassrezept ausgestellt sind.
Gibt es diesbezüglich auch coronabedingte Ausnahmen?
Antwort
Auch BtM-Entlassrezepte haben – wie normale Entlassrezepte – während der Pandemie eine Gültigkeit von 6 Werktagen. Hierbei ist der Ausstellungstag mitzuzählen, sofern er ein Werktag ist. Mit dem Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage (EpiLage-FortgeltungsG), das zum 31.03.2021 in Kraft trat, bleiben die vielfachen Eilverordnungen und Sonderregelungen für die Pandemiezeit weiterhin bestehen und haben nicht zum 31.03.2021 ihre Gültigkeit verloren. Somit gelten auch die Ausnahmen nach der SARS-CoV-2-AMVersVO weiterhin.
Weiterführende Links:
- DAP Merkblatt „Sonderregelungen im Entlassmanagement im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ (PDF)
- DAP Lexikon
- Diskutieren Sie Ihre Abgabefragen auch im DAP Forum!
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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