Wie lange ist ein als E-Rezept ausgestelltes Grünes Rezept gültig?

Uns liegt ein Grünes Rezept, ausge­stellt als E-Rezept, vor, auf dem ver­schreibungs­pflichtige Medi­kamente verordnet sind. Die Gültigkeit des Rezeptes ist seitens der EDV bis zum Jahr 2224 angegeben. Diese fast unbe­grenzte Gültig­keit bis zum Jahr 2124 oder 2224 erscheint bei allen Grünen Rezepten in unserem System. Ein Ausstellungs­datum ist nicht ersichtlich.
Wie gehen wir mit einer solchen Ver­ordnung um? Bei Grünen Rezepten auf Papier sehen wir das Aus­stellungs­datum und können es als Privat­rezept bearbeiten, das 3 Monate Gültig­keit hat.

Was aber in diesem Fall?

Antwort

Das Grüne Rezept ist eigentlich dafür vorge­sehen, eine Empfehlung für nicht ver­schreibungs­pflichtige (Arznei-)Mittel aus­zu­sprechen, und in solch einem Fall auch unbe­grenzt gültig. Vermutlich wurde es daher auch mit der langen „Gültig­keit“ im System versehen.

Sie haben aber Recht: Wenn verschreibungs­pflichtige Arznei­mittel auf Grünem Rezept verordnet werden, sind die Grünen Rezepte als Privat­rezepte zu werten und dann nur 3 Monate gültig.

Daher sollten Sie bei Ihrem EDV-Anbieter nach­fragen, ob es sich implementieren lässt, auch das Ausstellungs­datum der Grünen Rezepte darzu­stellen – ansonsten können Sie die Gültig­keits­frist solcher Rezepte nicht prüfen. Alternativ müssten Sie jeweils in der Praxis nach dem Erstellungs­datum Grüner Rezepte fragen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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