Wie lange ist das Entlass­rezept gültig?

Wir haben am Oster­sonntag ein Entlass­rezept vorgelegt bekommen.

Wie lange ist dieses jetzt gültig? Trotz Sonntag und Oster­montag nur 3 Tage?

Antwort

Entlass­rezepte sind 3 Werk­tage gültig (hier zählt das Aus­stellungs­datum auch mit). So ist es in § 3 Anlage 8 des Rahmen­vertrags geregelt:

3 Belieferungsfrist

„Verordnungen nach § 39 Absatz 1a SGB V dürfen gemäß § 11 Absatz 4 der Arznei­mittel­richtlinie des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 SGB V nur inner­halb von 3 Werk­tagen zu Lasten der Kranken­kasse beliefert werden. Hierbei ist der Aus­stel­lungs­tag mitzu­zählen, sofern er ein Werktag ist.“

Da weder der Sonntag noch der Oster­montag als Feier­tag ein Werk­tag ist, gilt das Entlass­rezept für die folgenden Werk­tage Dienstag, Mittwoch und Donnerstag. Innerhalb dieser Frist muss das Rezept also vorge­legt und beliefert werden.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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