Wie lange gelten die Corona-Ausnahmeregelungen noch?

Können Sie Auskunft darüber geben, ob die Corona-Ausnahme­regelungen nur bis zum 30.09.2021 bestehen (z. B. Akut­ver­sorgung mit Nicht­rabatt­artikel etc.) oder erneut bis Ende des Jahres verlängert wurden?

Antwort

Bislang galt, dass diese Sonderregeln, die in der sogenannten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung festgehalten sind, immer nur befristet möglich und an die epidemische Lage von nationaler Tragweite geknüpft sind. Diese zeitliche Befristung wurde jedoch vom Bundestag in den vergangenen Monaten immer weiter verlängert, zuletzt bis zum 30. Juni 2021. Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden nun aber auch die Ausnahmeregeln für die Apotheken weiter verlängert. Die Apotheken können sich darauf einstellen, dass die Corona-Sonderregeln noch ein Jahr gelten, und zwar bis zum 31. Mai 2022. Damit können die flexibleren Regeln in der Offizin auch nach einem möglichen Pandemie-Ende zumindest befristet weiter fortbestehen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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