Wie lang sind Retax- und Einspruchsfristen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben am 12. Oktober 2015 einen nicht rabattierten Artikel abgegeben und haben am 25. Oktober 2016 eine Retaxation erhalten. Wie lange ist die Retax-Frist bei der AOK Bayern? Welche Einspruchsmöglichkeiten haben wir?
Antwort:
Die Retaxierungsfrist kann bei Primärkassen je nach Bundesland variieren und liegt meistens bei 12 Monaten. Für die AOK Bayern ist vertraglich eine Frist von 12 Monaten vereinbart. Eine Übersicht über alle Fristen der AOKn ist im DAP Dialog Nr. 31 zu finden:
Für alle Ersatzkassen gilt eine Retaxierungsfrist von 12 Monaten sowie eine Einspruchs- und Einspruchsentscheidungsfrist von jeweils 3 Monaten.
Es ist zu beachten, dass Retaxierungen meist bis zu X Monate (jeweilige Frist) nach Ende des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte, vorgenommen werden dürfen. Deshalb liegt die Retaxierung in Ihrem Fall leider noch in der Frist.
Ihre Einspruchsfrist bei der AOK Bayern liegt bei 4 Monaten. Sollte tatsächlich ein Rabattartikel ohne Begründung nicht abgegeben worden sein, hat ein Einspruch leider wenig Aussicht auf Erfolg.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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