Wie können wir eine Wirkstoffverordnung über Ibuprofen beliefern?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben ein gebührenpflichtiges Rezept über „Ibuprofen 400 mg N1“ erhalten. Es handelt sich nach unserer Ansicht um eine Wirkstoffverordnung im generischen Markt. Wir sind nun allerdings unsicher, ob wir ein Rx- oder ein OTC-Präparat abgeben müssen.
Gibt es hier irgendeine Regelung?
Antwort
Ibuprofen 400 ist sowohl als verschreibungspflichtiges als auch als OTC-Arzneimittel im Handel. Nach § 18 Abs. 2 Rahmenvertrag ist allerdings kein Austausch zwischen Fertigarzneimitteln, die sich hinsichtlich der Verschreibungspflicht unterscheiden, zulässig. Daher muss in diesem Fall von einer nicht eindeutig bestimmten Verordnung ausgegangen werden. Es ist demnach vor der Abgabe eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich. Das Ergebnis der Rücksprache ist auf der Verordnung zu vermerken und entsprechend dem Ergebnis ist aus dem OTC-Markt oder aus den verschreibungspflichtigen Ibuprofen-Präparaten ein aut-idem-fähiges Arzneimittel zur Abgabe gemäß der Abgaberangfolge auszuwählen.
An diesem Beispiel zeigt sich, dass auch eine Wirkstoffverordnung nicht immer das Mittel der Wahl sein kann, um eventuelle Preisankerprobleme zu vermeiden.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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