Wie kann man einen Importmalus verhindern?

Wir haben ein Rezept zulasten der Securvita BKK/West (IK 101392255) über „Genotropin 12 mg Fertigpen 5 Stück“ mit Aut-idem-Kreuz. Der Kunde lehnt die lieferbaren Reimporte ab. Wir haben nur diesen einen Patienten bei dieser Krankenkasse. Können Pharmazeutische Bedenken angewendet werden, um einen Importmalus zu verhindern oder geht das nicht, weil Original und Import per Gesetz identisch sind?

Antwort:

Pharmazeutische Bedenken können leider nur angewendet werden, wenn bei der Substitution gegen ein Rabattarzneimittel Bedenken bestehen. Der Austausch zwischen Original und Import kann nicht auf diesem Wege unterbunden werden (Ausnahme: rabattierte Importe).

Alle bezugnehmenden Importe sind „wirtschaftlich“, d. h. 15 Euro oder 15 % günstiger als das Original (bezogen auf den VK nach Abzug der Herstellerrabatte (= APb-VK)) und in der Taxe mit einem kleinen „i“ gekennzeichnet.

Bei Abgabe des Originals würde Ihnen also ein Malus von der Rechnung abgezogen, wenn dies der einzige Kunde mit besagter Krankenkasse ist. Zur Erfüllung der Importquote müsste ein wirtschaftlicher Import abgegeben werden.

Leider wurde in den Lieferverträgen bisher kein Vorgehen festgelegt, mit dem die Apotheke den Importmalus verhindern könnte, wenn Arzt oder Patient ausdrücklich die Originalabgabe wünscht.

Im vdek-Vertrag findet sich lediglich folgende Regelung in § 4 Abs. 12:

„Hat der Vertragsarzt ein Fertigarzneimittel unter seinem Produktnamen und/oder seiner Pharmazentralnummer unter Verwendung des aut-idem-Kreuzes verordnet, ist dies im Verhältnis von importiertem und Bezugsarzneimittel mangels arzneimittelrechtlicher Substitution unbeachtlich. Dies gilt nicht, wenn der Arzt vermerkt hat, dass aus medizinisch-therapeutischen Gründen kein Austausch erfolgen darf.

Der Arzt kann also mit Aut-idem-Kreuz und dem Vermerk „kein Austausch aus med.-therapeut. Gründen“ den Austausch von Original und Import verhindern. Bitte prüfen Sie, ob es in Ihrem regionalen Liefervertrag für Primärkassen eine ähnliche Regelung gibt. Ist dies der Fall, empfiehlt es sich, den Arzt (sofern dieser die Importabgabe ausschließen will) zu bitten, das Rezept entsprechend zu ändern.

Selbst dann würde der Apotheke aber bei Abgabe des Originals ein Malus abgezogen. Der einzige Weg, den Abzug zu verhindern, wäre, die Sonder-PZN 02567024 in Verbindung mit dem Faktor 3 für Nichtverfügbarkeit aufzudrucken. Man könnte argumentieren, dass die Importe aufgrund des Ausschlusses der Importabgabe durch den Arzt zur Abgabe „nicht verfügbar“ waren. Aber da die Importe lieferbar sind, ist dies auch nicht retaxsicher, z. B. wenn die Krankenkasse Nachweise der Nichtlieferbarkeit anfordert.

Hier müssen Sie sich also leider entscheiden: Malus oder verärgerter Kunde.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung