Wie kann man eine Jumbopackung abrechnen?
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Wir haben eine Verordnung über Constella 112 Stück (PZN 12454427) zulasten der GKV vorliegen. Dabei handelt es sich offenbar um eine Jumbopackung, allerdings ist diese Packungsgröße die einzige im Handel befindliche Packung.
Ist damit eine Verordnung zulasten der GKV ausgeschlossen oder gibt es eine Ausnahmeregelung, z. B. nach Einzelfallgenehmigung durch die KK?
Antwort
Jumbopackungen sind grundsätzlich nicht zulasten einer GKV abzurechnen. Dies ist auch bei Constella nicht anders. Hier gab es rechtliche Streitigkeiten bezüglich des Erstattungspreises, woraufhin das Präparat auch zwischendurch vom Markt genommen und anschließend nur als Jumbopackung wieder auf selbigen gebracht wurde. Sie können diese Verordnung daher nur als Privatrezept behandeln und den Patienten den vollen Preis zahlen lassen. Leider gibt es hier auch keine Ausnahmen. Vielleicht kann der Patient das Rezept im Nachhinein bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
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