Wie kann ein Austausch bei Inhalationsgeräten verhindert werden?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Ein Patient hat folgendes Rezept bei uns eingereicht:
„Braltus 10 µg + 2 Zonda-Inhalat. 60 St. N2 Teva“.
Das Rezept ist zulasten der Audi-BKK ausgestellt (IK 102136735) und zwar ohne Aut-idem-Kreuz.
Nun wird uns als Rabattartikel Spiriva angezeigt, was allerdings nur eine Nachfüllpackung ist.
Der Patient hatte bisher nur Braltus und das entsprechende Inhalationsgerät. Was ist zu tun?
Antwort:
Da es sich bei Braltus und Spiriva formal um aut-idem-konforme Präparate handelt (gleicher Wirkstoff in gleicher Konzentration, gleiche Packungsgröße, austauschbare Darreichungsform), zeigt die EDV einen Austausch auf das Rabattarzneimittel an.
Aber gerade bei Präparaten wie Braltus, die per Inhalator appliziert werden, muss ein Austausch sehr kritisch überprüft werden.
Laut Rabattvertrag würde der Patient nur die Nachfüllpackung Spiriva erhalten, ohne ein passendes Inhalationsgerät. Zwar besitzt der Patient bereits einen Zonda-Inhalator, dieser soll aber ausschließlich mit Braltus-Kapseln beladen werden, damit eine einwandfreie Wirkstofffreisetzung gewährleistet ist.
Somit ist es Aufgabe der Apotheke, zur Sicherstellung der Therapie mittels Pharmazeutischer Bedenken einen Austausch zu verhindern.
Diese muss die Apotheke nach § 4 (3) Rahmenvertrag folgendermaßen auf dem Rezept dokumentieren:
- Sonder-PZN 02567024 plus Faktor 6 (Pharmazeutische Bedenken)
- Handschriftliche Begründung, abgezeichnet mit Datum und Kürzel
Danach ist die Abgabe des verordneten Braltus inklusive der beiden Zonda-Inhalatoren möglich. Weitere Informationen dazu bietet auch folgende Abgabehilfe zu Braltus®:
- DAP Abgabehilfe „Braltus®“
- DAP Lexikon „Pharmazeutische Bedenken“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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