Wie ist mit OTC-Antiallergika auf Kassenrezept umzugehen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir erhalten immer wieder Rezepte für Erwachsene bzw. Personen über 12 Jahre über ALLERGO-MOMELIND. Das Präparat ist nicht verschreibungspflichtig.
Wie müssen wir damit umgehen?
Antwort
ALLERGO-MOMELIND kann laut Arzneimittel-Richtlinie Anlage I Nr. 21 auch für Erwachsene zulasten einer gesetzlichen Kasse verordnet werden:
Anlage I Nr. 21 AM-RL
„Glukokortikoide, topisch nasal nur zur Behandlung bei persistierender allergischer Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik. [Anlage I Nr. 21]“
Ob eine schwerwiegende, persistierende allergische Rhinitis mit schwerwiegender Symptomatik vorliegt, müssen und können Sie nicht überprüfen. Falls der Arzt eine Diagnose auf das Rezept geschrieben hat (was er nicht tun sollte), muss in der Apotheke geprüft werden, ob diese zur Ausnahme der Anlage I passt. Sind neben dem Arzneimittel keine weiteren Angaben auf dem Rezept vorhanden, dürfen Sie davon ausgehen, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, und das Präparat zulasten der GKV abrechnen.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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