Wie ist mit OTC-Antiallergika auf Kassen­rezept umzu­gehen?

Wir erhalten immer wieder Rezepte für Erwachsene bzw. Personen über 12 Jahre über ALLERGO-MOMELIND. Das Präparat ist nicht verschreibungs­pflichtig.

Wie müssen wir damit umgehen?

Antwort

ALLERGO-MOMELIND kann laut Arznei­mittel-Richt­linie Anlage I Nr. 21 auch für Erwachsene zulasten einer gesetz­lichen Kasse verordnet werden:

Anlage I Nr. 21 AM-RL

„Glukokortikoide, topisch nasal nur zur Behandlung bei persis­tierender aller­gischer Rhinitis mit schwer­wiegender Symptomatik. [Anlage I Nr. 21]“

Ob eine schwer­wiegende, persis­tierende allergische Rhinitis mit schwer­wiegender Symptomatik vor­liegt, müssen und können Sie nicht über­prüfen. Falls der Arzt eine Diagnose auf das Rezept geschrieben hat (was er nicht tun sollte), muss in der Apotheke geprüft werden, ob diese zur Ausnahme der Anlage I passt. Sind neben dem Arznei­mittel keine weiteren Angaben auf dem Rezept vorhanden, dürfen Sie davon aus­gehen, dass die Voraus­setzungen erfüllt sind, und das Präparat zulasten der GKV abrechnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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