Wie ist mit Mehrkosten umzugehen?
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Verordnet wurde „1 x Arcoxia 90 mg Filmtabletten FTA 20 St. N1 PZN: 06498768“.
Bei Eingabe in das Kassenprogramm wird der Kundin ein Eigenanteil von etwa 10 Euro angerechnet, obwohl sie von der Zuzahlung befreit ist. Nun gibt es natürlich Diskussionen. Was meinen Sie dazu?
Antwort
Wenn ein Hersteller eines Festbetragsarzneimittels dieses nicht zum Festbetrag oder günstiger anbietet, entstehen Mehrkosten. In diesem Fall zahlen Versicherte die Differenz zwischen dem Festbetrag und dem Preis, den der Hersteller verlangt. Wäre Ihre Kundin durch die Krankenkasse nicht von der Zuzahlung befreit, würde diese noch zusätzlich anfallen. Mehrkosten können nur dann einer GKV in Rechnung gestellt werden, wenn diese entstehen, weil ein Rabattarzneimittel nicht lieferbar ist. Andernfalls muss der Kunde die Mehrkosten tragen, auch wenn er von der Zuzahlung befreit ist. Falls das Rezept nicht mit Aut-idem-Kreuz versehen ist, müssen Sie vermutlich ohnehin aufgrund der Preisvorgaben des Rahmenvertrags auf eines der vier preisgünstigsten Generika ausweichen – gibt es eventuell sogar Rabattverträge? Hier gibt es auch Präparate ohne Mehrkosten. Ist das Kreuz gesetzt, so haben Sie die Auswahl im importrelevanten Markt. Grundsätzlich ist auch vorgeschrieben, dass Sie ein Arzneimittel abgeben müssen, das möglichst keine oder eine möglichst geringe Zuzahlung für den Patienten verursacht.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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