Wie ist hier die Zuordnung in die PackungsV?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Bei dem vorliegenden Rezept sind wir uns nicht einig, ob wir die verordnete Menge abgeben dürfen.
Verordnet ist „Alkeran 2 mg 50 Filmtbl. Anzahl: 2; Menge ärztlich erforderlich“.
Ist die Abgabe von zweimal 50 Filmtabletten bei Verordnung auf einem Rezept möglich?
Antwort:
Der in Alkeran enthaltene Wirkstoff Melphalan ist selber nicht in der PackungsV aufgeführt, daher wird das Präparat anhand der zugehörigen Produktgruppe in die Gruppe der Zytostatika/Metastasenhemmer eingeordnet:
Die Packung zu 50 Stück trägt kein Normkennzeichen, da die Menge zwischen den N1- und den N2-Bereich fällt. Da die verordnete Gesamtmenge von 100 Stück weder die Menge der größten Messzahl (Nmax = 120) überstiegt, noch eine Packung zu 100 Stück im Handel ist, ist ein Stückeln mit zwei Packungen à 50 Stück gemäß Rahmenvertrag § 6 Absatz 2 möglich.
- DAP Arbeitshilfe „Stückelung zwischen N-Bereichen“
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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