Wie ist ein Rezept über den Verleih einer Milchpumpe zu bedrucken?
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Uns liegt ein Rezept zulasten einer GKV vor. Verordnet wurde eine Milchpumpe mit Zubehör zum Verleih, Diagnose: Stillprobleme. Das Feld „Hilfsmittel“ ist ebenfalls markiert.
Es gibt unterschiedliche Informationen, wie diese Rezepte bedruckt werden müssen:
Hilfsmittelnummer 0135011000 plus Faktor (= Anzahl der Tage im Mietzeitraum).
Wie muss das Zubehör abgerechnet werden? Die PZN wird vom System automatisch gedruckt, alternativ gibt es von der Firma Medela den Hinweis, für das Zubehör 0199012027 aufzudrucken. Wie ist das Rezept nun korrekt zu bedrucken?
Antwort
Leider hat jede Kasse ihre eigenen Vereinbarungen bezüglich Mietdauer, Preis und Genehmigung. Außerdem muss für die Lieferung einer Milchpumpe ein Vertrag mit der jeweiligen Kasse sowie eine Präqualifizierung vorliegen. Auch muss der Arzt auf der Verordnung die „7“ markieren und eine Diagnose angeben.
Je nach Liefervertrag werden Hilfsmittel nach § 300 SGB V unter Angabe der PZN abgerechnet oder nach § 302 SGB V unter Aufdrucken der 10-stelligen Hilfsmittelnummer.
Milchpumpen werden mit der Hilfsmittelnummer abgerechnet. Sind Zubehörset und Miete auf einer Verordnung verschrieben, dann sollte das Zubehörset nicht über die PZN, sondern wie die Mietgebühr über die Hilfsmittelpositionsnummer abgerechnet werden.
Weiterführende Links:
- DAP Lexikon
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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