Wie ist dieses Rezept über ein Medizinprodukt für ein Kind zu beliefern?

Uns liegt ein Kassenrezept für ein Kind vor, auf dem „Pari NaCl-Inhalations­lösung 60 Ampullen“ verordnet wurden. Ein weiteres Arzneimittel ist nicht aufgeschrieben.

Dürfen wir diese Lösung trotzdem zulasten der Kasse abrechnen?

Antwort

Diese Pari NaCl-Inhalations­lösung ist als Medizin­produkt im Handel und nach Anlage V zur Arzneimittel­richtlinie erstattungs­fähig:

Es ist nicht notwendig, dass immer auch eine arzneistoff­haltige Inhalations­lösung auf dem gleichen Rezept verordnet ist, denn die Präparate werden ggf. unterschiedlich dosiert und werden daher zu unterschiedlichen Zeit­punkten aufgebraucht und neu verordnet. Sie können die Pari NaCl-Inhalations­lösung daher zulasten der GKV abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

Neuen Kommentar schreiben

Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.

DAP Newsletter

Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung