Wie ist dieses Rezept über ein Medizinprodukt für ein Kind zu beliefern?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Kassenrezept für ein Kind vor, auf dem „Pari NaCl-Inhalationslösung 60 Ampullen“ verordnet wurden. Ein weiteres Arzneimittel ist nicht aufgeschrieben.
Dürfen wir diese Lösung trotzdem zulasten der Kasse abrechnen?
Antwort
Diese Pari NaCl-Inhalationslösung ist als Medizinprodukt im Handel und nach Anlage V zur Arzneimittelrichtlinie erstattungsfähig:
Es ist nicht notwendig, dass immer auch eine arzneistoffhaltige Inhalationslösung auf dem gleichen Rezept verordnet ist, denn die Präparate werden ggf. unterschiedlich dosiert und werden daher zu unterschiedlichen Zeitpunkten aufgebraucht und neu verordnet. Sie können die Pari NaCl-Inhalationslösung daher zulasten der GKV abgeben.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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