Wie ist dieses BG-Rezept zu beliefern?

Wir haben folgendes Rezept zulasten einer BG erhalten:

  • Verordnungsfeld 1: Ibuprofen
  • Verordnungsfeld 2: Pantozol

Welche Menge darf abgegeben werden? Die kleinste N-Größe, also N1, oder muss die kleinste Packung („kA“) gewählt werden?
Oder ist auf jeden Fall eine Rücksprache mit dem Arzt nötig, da auch keine Stärke angegeben ist?

Antwort:

Eine Verordnung ohne Angabe einer Menge und ohne Angabe einer Wirkstärke ist eine unklare Verordnung, die eine Rücksprache mit dem Arzt erfordert.
Nach Liefervertrag der Berufsgenossenschaften darf der Apotheker diejenige Wirkstärke abgeben, die er für die richtige hält, allerdings nur, wenn der Arzt nicht zu erreichen ist:

„1) Ist eine ärztliche Verordnung von Fertigarzneimitteln hinsichtlich der Darreichungsform (Tropfen, Dragees, usw.) oder der Wirkstärke unvollständig oder ungenau und ist der Arzt nicht zu erreichen, so ist der Apotheker berechtigt, diejenige Arzneiform oder Wirkstärke abzugeben, die er nach pflichtgemäßem Ermessen für die richtige hält.
2) Das Verordnungsblatt ist vom Apotheker entsprechend zu ergänzen und abzuzeichnen. Fehlen entsprechende Ergänzungen, so ist nur die preiswertere Arzneiform oder die schwächere Wirkstärke berechnungsfähig.“

Nach AMVV ist die Menge eine notwendige Voraussetzung für ein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept. Dort heißt es:

2 (4) AMVV

„Fehlt bei Arzneimitteln in abgabefertigen Packungen die Angabe der Menge des verschriebenen Arzneimittels, so gilt die kleinste Packung als verschrieben.“

Falls also keine Rücksprache mit dem Arzt möglich ist, sollten Sie die kleinste im Handel befindliche Packung (das kann auch eine Packung ohne N-Bezeichnung sein) in der entsprechenden Wirkstärke abgeben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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