Wie ist diese Rabattvertragsanzeige bei Inuvair zu beurteilen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt eine Verordnung über „Inuvair 100/6 µg 120 Hub 2 St. N3“ (ohne Firmenbezeichnung) zulasten der Barmer GEK (IK 109939003) ohne Aut-idem Kreuz vor. Gehen wir vom Originalpräparat von Chiesi aus gibt es laut unserer Software hierzu kein Rabattvertragspräparat. Gehen wir aber von einem Importpräparat zu Inuvair aus, so werden als Rabattvertragspräparate Foster 100/6 µg 120 Hub 2 St. von Chiesi und ein rabattierter Import angezeigt. Wie sollen wir uns nun verhalten?
Da für die Wirkstoffkombination aus Formoterol und Beclomethason keine austauschbaren Darreichungsformen gelistet sind, kann es bei einer Aut-idem-Suche je nach Ausgangsprodukt zu abweichender Rabattartikelanzeige kommen: Ausgehend von einem „INH“ werden nur Aut-idem-Artikel mit identischer Darreichungsform angezeigt, darunter findet sich kein Rabattartikel.
Ausgehend von der Darreichungsform „DOS“ (die für verschiedene Importe gemeldet ist) wird der Austausch auf Rabattartikel der identischen Darreichungsform angezeigt:
Ist in der Verordnung keine Darreichungsform angegeben, dürfen Sie diese gem. § 3 Rahmenvertrag nach Rücksprache mit dem Arzt selber ergänzen. Aufgrund der besonderen Rabattvertragslage ist eine Rücksprache mit dem Arzt bezüglich der gewünschten Darreichungsform sinnvoll.
Soll es ein „DOS“ sein, dann muss ein rabattiertes Foster abgegeben werden. Soll es ein „INH“ sein, dann ist ein Austausch nicht möglich.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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