Wie ist bei Verordnung einer Jumbopackung vorzugehen?

Uns wurde folgende Verordnung vorgelegt:
„Sedaplus 12,5 mg LSE 200 PZN 06785798“.

Kann man die 200-g-Packung abgeben oder müssen in diesem Fall 2 x 100 g abge­geben werden, da die große Packung kein Norm­kenn­zeichen hat?

Antwort

Die verordnete 200-g-Packungs­größe Sedaplus entspricht tatsächlich einer Jumbo­packung und wird daher von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet. Laut § 8 Abs. 2 des Rahmen­vertrags gilt:

8 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Ein Fertig­arznei­mittel, dessen Packungs­größe die größte der auf Grund der Verordnung nach § 31 Absatz 4 Satz 1 SGB V bestimmte Packungs­größe übersteigt, ist nicht Gegen­stand der Versorgung nach § 31 Absatz 1 SGB V und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Kranken­ver­sicherung abge­geben werden.“

Im Normal­fall bräuchte der Patient hier ein neues Rezept.

In Pandemie­zeiten (nach SARS-CoV-2-Arznei­mittel­ver­sorgungs­ver­ordnung) und in dringenden Fällen dürfen Sie jedoch Rück­sprache mit dem Arzt halten und 2 x 100 g abgeben. Sie sollten die Rück­sprache auf dem Rezept dokumentieren und ab­zeichnen.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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