Wie ist bei Verordnung einer Jumbopackung vorzugehen?
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Uns wurde folgende Verordnung vorgelegt:
„Sedaplus 12,5 mg LSE 200 PZN 06785798“.
Kann man die 200-g-Packung abgeben oder müssen in diesem Fall 2 x 100 g abgegeben werden, da die große Packung kein Normkennzeichen hat?
Antwort
Die verordnete 200-g-Packungsgröße Sedaplus entspricht tatsächlich einer Jumbopackung und wird daher von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet. Laut § 8 Abs. 2 des Rahmenvertrags gilt:
8 Abs. 2 Rahmenvertrag
„Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach § 31 Absatz 4 Satz 1 SGB V bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach § 31 Absatz 1 SGB V und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“
Im Normalfall bräuchte der Patient hier ein neues Rezept.
In Pandemiezeiten (nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung) und in dringenden Fällen dürfen Sie jedoch Rücksprache mit dem Arzt halten und 2 x 100 g abgeben. Sie sollten die Rücksprache auf dem Rezept dokumentieren und abzeichnen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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