Wie ist bei Nichtverfügbarkeit vorzugehen?
Wir haben ein Rezept über „Clonidin retard ratio 250 mg 100 St. PZN: 03735570“ erhalten.
Die 100er-Packung ist nicht lieferbar, und Alternativen gibt es nicht. Deswegen möchten wir 2 x 50 St. abgeben. Nach dem ALBVVG sollte dies möglich sein.
Die Frage ist, welche Sonder-PZN wir dabei aufdrucken müssen? Die Sonder-PZN für den akuten Fall Nr. 5 oder Nr. 6? Dürfen wir dann auch die Lieferengpasspauschale mitberechnen?
Antwort
Ist kein Alternativartikel zu Clonidin lieferbar, dürfen Sie mit kleineren Packungen bis zur verordneten Gesamtmenge stückeln. Bedruckt wird das Rezept wie folgt mit der Sonder-PZN und einem Faktor für die Nichtverfügbarkeit:
- Zeile 1: Sonder-PZN 02567024 + Faktor (2, 3 oder 4)
- Zeile 2: PZN der abgegebenen Packungen
Bis zum 1. Februar wird die Zuzahlung für jede abgegebene Packung entrichtet.
Die Lieferengpasspauschale darf im Fall einer Nichtverfügbarkeit ebenfalls abgerechnet werden. Wenn es sich um eine Akutversorgung handeln würde (abzugebendes Arzneimittel wäre lieferbar, Sie geben aber aufgrund einer Akutversorgung ein anderes vorrätiges Präparat ab), dürften Sie die Lieferengpasspauschale nicht berechnen und müssten die Faktoren 5 oder 6 aufdrucken.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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