Wie ist bei Nichtverfügbarkeit vorzugehen?

Wir haben ein Rezept über „Clonidin retard ratio 250 mg 100 St. PZN: 03735570“ erhalten.

Die 100er-Packung ist nicht lieferbar, und Alternativen gibt es nicht. Deswegen möchten wir 2 x 50 St. abgeben. Nach dem ALBVVG sollte dies möglich sein.

Die Frage ist, welche Sonder-PZN wir dabei auf­drucken müssen? Die Sonder-PZN für den akuten Fall Nr. 5 oder Nr. 6? Dürfen wir dann auch die Liefer­eng­pass­pauschale mit­berechnen?

Antwort

Ist kein Alternativ­artikel zu Clonidin liefer­bar, dürfen Sie mit kleineren Packungen bis zur verordneten Gesamt­menge stückeln. Bedruckt wird das Rezept wie folgt mit der Sonder-PZN und einem Faktor für die Nicht­verfüg­barkeit:

  • Zeile 1: Sonder-PZN 02567024 + Faktor (2, 3 oder 4)
  • Zeile 2: PZN der abge­gebenen Packungen

Bis zum 1. Februar wird die Zu­zahlung für jede abge­gebene Packung entrichtet.

Die Liefer­eng­pass­pauschale darf im Fall einer Nicht­verfüg­barkeit ebenfalls abge­rechnet werden. Wenn es sich um eine Akut­versorgung handeln würde (abzugebendes Arznei­mittel wäre liefer­bar, Sie geben aber aufgrund einer Akut­versorgung ein anderes vorrätiges Präparat ab), dürften Sie die Liefer­eng­pass­pauschale nicht berechnen und müssten die Faktoren 5 oder 6 aufdrucken.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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