Wie ist bei einer Preisankerüberschreitung vorzugehen?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben Schwierigkeiten bei einer Verordnung über „2 x Ofev 150 mg Weichkapseln PZN 16700745“. Aufgrund von Nichtlieferbarkeit ist die Frage, wie bei Überschreitung des Preisankers vorzugehen ist. Lieferbar ist nur das Original mit der PZN 10991902.
Ist auf dem Rezept eine Sonder-PZN zu drucken und wenn ja, welche?
Reicht eine telefonische Arztrücksprache aus oder muss der Arzt das Rezept wegen Überschreitung des Preisankers gegenzeichnen?
Welche sonstigen Dokumentationen auf dem Rezept sind notwendig?
Antwort
Laut Absatz 4.10.1 Technische Anlage 1 „Abweichende Abgabe nach Maßgabe §§ 11 und 14 des Rahmenvertrages nach § 129 SGB V sowie weitere Abgabedokumentationen“ muss bei Nichtverfügbarkeit eines rabattbegünstigten Fertigarzneimittels die Sonder-PZN 02567024 mit dem Faktor 2 bedruckt werden. Sollte zusätzlich zur Nichtverfügbarkeit des rabattbegünstigten Fertigarzneimittels auch kein preisgünstiger Import lieferbar sein, muss die Sonder-PZN 02567024 mit dem Faktor 4 bedruckt werden.
Da Sie in Ihrem Fall nur das Original abgeben können und keinen preisgünstigen Import, müssen Sie die Sonder-PZN 02567024 mit dem Faktor 4 aufdrucken, da Sie laut § 14 Abs. 4 Rahmenvertrag von der Importabgabe abweichen. Bei der Überschreitung des Preisankers müssen Sie im Falle der Nichtverfügbarkeit keine Rücksprache mit dem Arzt halten, aber die Überschreitung auf dem Rezept dokumentieren. Dazu können Sie noch einen Vermerk auf dem Rezept angeben („Überschreitung des Preisankers aufgrund von Nichtlieferbarkeit günstigerer Alternativen“) und diesen mit Datum und Kürzel abzeichnen.
Grundsätzlich würden wir auch empfehlen, noch eine Angabe zur enthaltenen Menge nachtragen zu lassen, wenn diese nicht angegeben sein sollte (2 x Ofev 150 mg Weichkapseln PZN 16700745). Nur die PZN ist streng genommen nicht ausreichend und obwohl es bei Ofev nur eine Packungsgröße gibt und die Verordnung damit eindeutig erscheint, ist die Angabe der Menge eine Vorgabe der AMVV. Aufgrund der Rezeptsumme sollten Sie daher an dieser Stelle sicherheitshalber durch den Arzt die Ergänzung vornehmen lassen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung