Wie ist bei einem Aut-simile-Austausch vorzugehen?

Verordnet wurde auf einem Rezept „Topiramat Migräne Stada 25 mg 100 FTA“. Dieses Präparat ist nicht lieferbar und auch kein anderes aut-idem-konformes Präparat ist derzeit verfügbar. Topiramat Glenmark 25 mg hätten wir auf Lager – es hat allerdings abweichende Indikationen.

Ist eine Abgabe nach Rücksprache mit dem Arzt möglich? Reicht es, wenn wir das auf dem Rezept vermerken und die Rücksprache mit Datum und Unterschrift bestätigen, oder muss der Arzt ein neues Rezept ausstellen?

Antwort

Gemäß § 1 Abs. 3 der SARS-CoV-2-AMVersVO dürfen bei Nichtlieferbarkeit nach Rücksprache mit dem Arzt auch therapeutisch vergleichbare Arzneimittel abgegeben werden.

1 Abs. 3 der SARS-CoV-2-AMVersVO

„(3) Abweichend von § 129 Absatz 1 Satz 1 bis 5 und 8 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch und dem Rahmenvertrag nach § 129 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch dürfen Apotheken, wenn das auf der Grundlage der Verordnung abzugebende Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig ist, an den Versicherten ein in der Apotheke vorrätiges wirkstoffgleiches Arzneimittel abgeben; ist kein wirkstoffgleiches Arzneimittel in der Apotheke vorrätig und ist das abzugebende Arzneimittel auch nicht lieferbar, darf ein lieferbares wirkstoffgleiches Arzneimittel abgegeben werden. Sofern weder das auf der Grundlage der Verordnung abzugebende noch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel vorrätig oder lieferbar ist, dürfen Apotheken nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch therapeutisch-vergleichbares Arzneimittel an den Versicherten abgeben; dies ist auf dem Arzneiverordnungsblatt zu dokumentieren.“

Daher dürfen Sie nach Rücksprache und Dokumentation auf der Verordnung auch ein Präparat mit abweichender Indikation abgeben. Vergessen Sie nicht die Sonder-PZN zu drucken, die erfolgte ärztliche Rücksprache zu dokumentieren und einen Nachweis über die Nichtverfügbarkeit des verordneten Arzneimittels zu archivieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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