Wie ist bei dieser unklaren Verordnung vorzugehen?

Wir denken, dass wir eine unklare Verordnung erhalten haben.

Es wurde auf einem Rezept „Ibrance 125 mg CC Pharma 3 x 7 Filmtabletten“ verordnet.

Von CC-Pharma gibt es keine Filmtabletten mehr, sondern nur die Hartkapseln, die beim Original offizieller Nachfolger der Filmtabletten sind.

Dürfen wir „Ibrance 125 mg Filmtabletten von Pfizer (PZN 16016196)“ nach Rücksprache mit dem Arzt abgeben?
Dürfen wir es auf dem Rezept ergänzen oder benötigen wir ein neues Rezept?

Antwort

Ist ein verordnetes Arzneimittel wie in Ihrem Fall nicht mehr im Preis-und Produktverzeichnis gelistet bzw. ist es nicht in der verordneten Darreichungsform im Handel, handelt es sich um eine unklare Verordnung gemäß § 17 Abs. 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO). 

17 Abs. 5 ApBetrO

„Die abgegebenen Arzneimittel müssen den Verschreibungen und den damit verbundenen Vorschriften des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Arzneimittelversorgung entsprechen [...]. Enthält eine Verschreibung einen für den Abgebenden erkennbaren Irrtum, ist sie nicht lesbar oder ergeben sich sonstige Bedenken, so darf das Arzneimittel nicht abgegeben werden, bevor die Unklarheit beseitigt ist. Der Apotheker hat jede Änderung auf der Verschreibung zu vermerken und zu unterschreiben oder im Falle der Verschreibung in elektronischer Form der elektronischen Verschreibung hinzuzufügen und das Gesamtdokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Die Vorschriften der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung bleiben unberührt.“

Da das Produkt von CC-Pharma nicht in der verordneten Darreichungsform (Filmtabletten) erhältlich ist, ist also Rücksprache mit dem Arzt zu halten und die Unklarheit zu beseitigen. Dies ist auch in § 7 Abs. 3 Rahmenvertrag bestimmt.

7 Absatz 3 Rahmenvertrag

„Ist das verordnete Arzneimittel für die Abgabe nicht eindeutig bestimmt, hat die Apotheke Rücksprache mit dem Arzt zu nehmen und sich hieraus ergebende Korrekturen und Ergänzungen auf dem Arzneiverordnungsblatt zu vermerken und separat abzuzeichnen.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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