Wie ist bei dieser Jumbopackung zu verfahren, die zulasten einer GKV verordnet ist?

Wir haben ein GKV-Rezept (BARMER IK 104080005) für ein Kind unter 18 Jahren über Sedaplus Lösung 200 g (PZN 06785798) erhalten.

Ist diese Größe abgabefähig oder muss man das Rezept auf 2 x 100 g ändern lassen?

Antwort

Die verordnete 200-g-Packungsgröße Sedaplus entspricht einer Jumbopackung und wird daher von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet.

8 Abs. 2 Rahmenvertrag

„Ein Fertigarzneimittel, dessen Packungsgröße die größte der auf Grund der Verordnung nach § 31 Absatz 4 Satz 1 SGB V bestimmte Packungsgröße übersteigt, ist nicht Gegenstand der Versorgung nach § 31 Absatz 1 SGB V und darf nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgegeben werden.“

Da es zu Zeiten der Pandemie sicher nicht erwünscht ist, dass der Patient ein weiteres Mal den Arzt aufsucht, ist davon auszugehen, dass ein dringender Fall vorliegt, die Apotheke also die Verordnung nach Rücksprache selbst in 2 x 100 g ändern darf.

Für den dringenden Fall (Akutversorgung, Notdienst) gibt es eine Sonderregelung in § 17 Rahmenvertrag:

17 Rahmenvertrag

„Macht ein dringender Fall die unverzügliche Abgabe eines Fertig­arznei­mittels erforderlich und ist eine Rück­sprache mit dem verordnenden Arzt nicht möglich, gilt: […]

7. Überschreitet die nach Stückzahl verordnete Menge die größte für das Fertig­arznei­mittel festge­legte Messzahl, ist nur die nach der geltenden PackungsV aufgrund der Messzahl bestimmte größte Packung, ein Vielfaches dieser Packung, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge abzugeben oder die der verordneten Menge nächst­liegende kleinere vorrätige Packungs­größe. § 8 Absatz 1 gilt.“

Ist im dringenden Fall also eine Jumbopackung zulasten einer GKV verordnet, darf eine Packung, die dem größten definierten Normbereich entspricht, oder ein Vielfaches dieser Packung abgegeben werden, jedoch nicht mehr als die verordnete Menge. Alternativ kann die der verordneten Menge nächstliegende kleinere vorrätige Packungsgröße abgegeben werden.

Für die Abgabe im dringenden Fall ist die Sonder-PZN zu aufzudrucken!

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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