Wie ist bei der Abgabe eines Nach­folge­artikels vorzu­gehen?

Wir haben eine Frage zu Nach­folge­artikeln: Ein verordneter Artikel ist als AV gekenn­zeichnet (und auch nicht mehr liefer­bar) und wir möchten den in der LAUER-Liste ange­gebenen Nach­folge­artikel ab­geben.

Wie müssen wir dies auf der Verordnung dokumentieren?

Antwort

Bei Nachfolge­artikeln muss immer genau geschaut werden, ob dieser auch aus­tausch­bar – also aut-idem-konform – zum Vorgänger ist. Einige Nach­folge­artikel unter­scheiden sich in ihrer Zusammen­setzung oder Darreichungs­form und sind demnach nicht aut-idem-konform und austausch­bar gemäß § 9 Absatz 3 Rahmen­vertrag. Ist der Nachfolge­artikel aut-idem-fähig, wird er in der Abgabe­rang­folge gemäß Rahmen­ver­trag von ihrer Soft­ware ange­zeigt. Soll der Patient einen nicht identischen Nachfolge­artikel erhalten, muss die Verordnung in der Regel vom Arzt geändert werden, es sei denn die aktuellen Liefer­ver­träge sehen hier auch die Möglichkeit einer Rezept­änderung durch die Apotheke nach Arzt­rück­sprache vor.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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