Wie ist bei der Abgabe eines Nachfolgeartikels vorzugehen?
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Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
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Wir haben eine Frage zu Nachfolgeartikeln: Ein verordneter Artikel ist als AV gekennzeichnet (und auch nicht mehr lieferbar) und wir möchten den in der LAUER-Liste angegebenen Nachfolgeartikel abgeben.
Wie müssen wir dies auf der Verordnung dokumentieren?
Antwort
Bei Nachfolgeartikeln muss immer genau geschaut werden, ob dieser auch austauschbar – also aut-idem-konform – zum Vorgänger ist. Einige Nachfolgeartikel unterscheiden sich in ihrer Zusammensetzung oder Darreichungsform und sind demnach nicht aut-idem-konform und austauschbar gemäß § 9 Absatz 3 Rahmenvertrag. Ist der Nachfolgeartikel aut-idem-fähig, wird er in der Abgaberangfolge gemäß Rahmenvertrag von ihrer Software angezeigt. Soll der Patient einen nicht identischen Nachfolgeartikel erhalten, muss die Verordnung in der Regel vom Arzt geändert werden, es sei denn die aktuellen Lieferverträge sehen hier auch die Möglichkeit einer Rezeptänderung durch die Apotheke nach Arztrücksprache vor.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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