Wie ist bei Abgabe einer abweichenden Wirkstärke vorzugehen?

Wir haben eine Frage bezüglich einer abweichenden Abgabe auf­grund von Nicht­liefer­barkeit:
Doxycyclin 200 mg 20 Stück sind nicht lieferbar. Wir haben Doxycyclin 100 mg 40 Stück.

Wird auf die Verordnung dann die verordnete Packung mit Sonder-PZN gedruckt oder die PZN der Packungen, die man alternativ abgibt?

Antwort

In Ihrem Fall handelt es sich um die Abgabe einer abweichenden Wirk­stärke, wie sie nach § 129 Abs. 2a SGB V erlaubt ist.

Bedruckt wird das Rezept mit der Sonder-PZN 02567024 und dem ent­sprechenden Faktor 2, 3 oder 4 (je nachdem, was am besten passt).

In Zeile 2 wird dann die PZN der abgegebenen​ Packung(en) gedruckt. Bei der Zuzahlung gehen Sie jedoch von der ur­sprünglich ver­ordneten Packung aus, sodass in diesem Fall nur einmal die Zuzahlung fällig wird.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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