Wie ist bei Abgabe einer abweichenden Wirkstärke vorzugehen?
Wir haben eine Frage bezüglich einer abweichenden Abgabe aufgrund von Nichtlieferbarkeit:
Doxycyclin 200 mg 20 Stück sind nicht lieferbar. Wir haben Doxycyclin 100 mg 40 Stück.
Wird auf die Verordnung dann die verordnete Packung mit Sonder-PZN gedruckt oder die PZN der Packungen, die man alternativ abgibt?
Antwort
In Ihrem Fall handelt es sich um die Abgabe einer abweichenden Wirkstärke, wie sie nach § 129 Abs. 2a SGB V erlaubt ist.
Bedruckt wird das Rezept mit der Sonder-PZN 02567024 und dem entsprechenden Faktor 2, 3 oder 4 (je nachdem, was am besten passt).
In Zeile 2 wird dann die PZN der abgegebenen Packung(en) gedruckt. Bei der Zuzahlung gehen Sie jedoch von der ursprünglich verordneten Packung aus, sodass in diesem Fall nur einmal die Zuzahlung fällig wird.
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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