Wie hoch ist die Zuzahlung bei diesem Rezept über 30 x N1?

Wir haben eine Verordnung über „30 x Octanine F 1000, TRS, 1 St., N1 ! »3 x Woche«“ erhalten.

Nun sind wir unsicher, ob man tatsächlich 30 x die N1 (PZN 06881237) ohne Genehmigung der Krankenkasse abgeben darf. Eine größere Packung gibt es nicht.

Wie hoch wäre dann die Zuzahlung für den Patienten?

Antwort

Für einzelne Arzneimittelgruppen (z. B. Isotretinoin-Präparate, BtM) gibt es natürlich Vorgaben bezüglich der maximal zu verordnenden Mengen. Für die Verordnung von Arzneimitteln zur Hämophiliebehandlung gibt es nach unseren Recherchen keine Obergrenze, jedoch gilt auch die allgemeine Vorgabe zur wirtschaftlichen Verordnung. Sie können diese Verordnung daher mit der verordneten Menge beliefern.

Bei Hämophiliepräparaten gibt es eine Sonderregelung zu den Zuzahlungen. Nach § 3 der PackungsV können N1-Packungen dieser Präparate zu größeren Packungsgrößen zusammengesetzt werden, sodass der Patient nur die Zuzahlung pro N-Bereich zahlen muss:

3 PackungsV

„Fertigarzneimittel, die nach § 47 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a des Arzneimittelgesetzes vom ausschließlichen Vertrieb über Apotheken freigestellt sind, und Arzneimittel zur spezifischen Therapie von Gerinnungsstörungen bei Hämophilie können, soweit sie nach § 5 entsprechend gekennzeichnet sind, auf Grund einer ärztlichen Verordnung im Rahmen der Messzahlen zusammengestellt werden. Die Abgabe dieser Packungen gilt im Sinne dieser Verordnung als Abgabe einer Einzelpackung.“

Gemäß § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag ist zudem Folgendes zu beachten:

8 Abs. 1 Rahmenvertrag

„Enthält eine papiergebundene Verordnung mehrere Verordnungszeilen, ist jede Verordnungszeile einzeln zu betrachten. Verordnungen sind mit der jeweils verordneten Anzahl von Packungen zu beliefern.“

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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