Wie geht man mit einem neuen Rabattvertrag um?

Heute haben wir eine Anfrage zu einem Rabattvertrag, der sich offenbar kürzlich verändert hat. Verordnet war zulasten der AOK Bayern (108310400) ferinject PZN 08805803 ohne Aut-idem-Kreuz. Anscheinend hat sich hier der Rabattvertrag vor kurzem geändert, denn wir haben bisher immer das verordnete Präparat ferinject PZN 08805803 abgegeben. Diesmal wurde eine rabattierte Alternative durch die EDV angezeigt.

Die Patientin saß allerdings schon in der Praxis und wartete auf die Infusion. Wir hatten nur das verordnete Medikament lagernd und haben es mit Faktor 6 und handschriftlicher Begründung abgegeben, war das richtig?

Antwort

Tatsächlich ist der Rabattvertrag für feryxa bei der vorliegenden Krankenkasse neu seit dem 1. August und prinzipiell müssten Sie jetzt dieses Rabattarzneimittel abgeben, wenn eine Verordnung über ferinject vorliegt. In Ihrem Fall kann man aber eine Akutversorgung/einen dringenden Fall gut begründen – wie Sie beschreiben, benötigte die Patientin das Arzneimittel ja aufgrund des anstehenden Arztbesuches sofort. Daher sind Sie korrekt vorgegangen und haben auch den dringenden Fall richtig auf dem Rezept dokumentiert.

Hätte der Arzt das Rezept mit Aut-idem-Kreuz über ferinject ausgestellt, dann könnten Sie das verordnete Präparat natürlich abgeben. Hätten Sie anstelle eines mit Kreuz verordneten Produktes nur eine Alternative vorrätig, müsste der Arzt aber das Rezept ändern. Mittlerweile ist zum Aufheben des Aut-idem-Kreuzes eine mündliche Rücksprache mit dem Arzt nicht mehr ausreichend! Zwar gibt es diesbezüglich teils Ausnahmen in regionalen Lieferverträgen, dies müssten Sie aber dann zunächst im Liefervertrag für Bayern prüfen.  

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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