Wie geht man einer Stückelung nach SARS-CoV-2-AMVersVO vor?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Uns liegt ein Rezept über „Cephalexin ratiopharm 1000 mg 20 FTA N2 PZN 03574210“ zulasten der IKK classic (IK 101500154) vor. Nun sind die 20 Stück nicht lieferbar. Wir haben allerdings 2 x 10 Stück von der Firma ratiopharm vorrätig und würden die Patientin so versorgen.
Muss nun ein Faktor auf das Rezept? Es gibt ja nur zwei Firmen, die zur Auswahl stehen, und wir geben hier das preisgünstigste Arzneimittel ab.
Unserer Meinung nach würde doch eine genaue Begründung mit Datum und Unterschrift von uns hier ausreichen, oder?
Antwort
Gemäß SARS-CoV-2-AMVersVO können Sie Patienten, wenn ein Arzneimittel nicht vorrätig und lieferbar ist, mit einem wirkstoffgleichen oder pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittel, einer anderen Packungsanzahl (mögliche Stückelung) oder einer anderen Wirkstärke versorgen. Dann ist die Verordnung mit dem Sonderkennzeichen für die Akutversorgung 02567024 mit dem Faktor „5“ oder „6“ zu bedrucken. Diese Dokumentation ist also definitiv erforderlich, eine handschriftliche Begründung allein reicht nicht aus.
Bei der Versorgung mit abweichender Packungsanzahl werden die jeweils abgegebenen Packungen unter Angabe der jeweiligen zugehörigen Pharmazentralnummer zeilenweise abgerechnet. Die Zuzahlung ist anhand der abgegebenen Packungen zu berechnen.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
Neuen Kommentar schreiben
Sie müssen angemeldet sein, um die Kommentarfunktion nutzen zu können.
Benutzeranmeldung
Geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden
DAP Newsletter
Immer aktuell informiert mit dem DAP Newsletter: zur Newsletter-Anmeldung