Wie geht man bei einer nicht gelisteten PZN vor?

Wie verhalten wir uns im Allgemeinen, wenn eine PZN verordnet ist, die nicht mehr im Artikel­stamm gelistet ist, jedoch eindeutig das Arznei­mittel auf dem Rezept erkennbar ist?

Ein typisches Beispiel kommt bei uns häufig vor: Ibuprofen AbZ 600 mg 20 St. PZN 12345678.

Antwort

In einem solchen Fall können (und sollten) Sie das Rezept nach Rücksprache mit dem Arzt auf einen „real existierenden“ Artikel umändern. Dies dürfen Sie auch ohne jegliche Sonderregelungen gemäß Rahmenvertrag im Falle einer unklaren Verordnung, denn auch, wenn Sie natürlich verstehen, welcher Artikel gemeint ist, führt ein nicht im Preisverzeichnis befindlicher Artikel automatisch zu einer unklaren Verordnung – selbst wenn es das gleiche Arzneimittel von 50 Mitbewerbern gibt. Die Änderung müssen Sie auf dem Rezept dokumentieren und gehen dann anhand der Abgaberangfolge vor.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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