Wie gehen wir mit dieser Verordnung über Cufence um?

Uns liegt ein Rezept über „5 x Cufence 200 mg 100 St. PZN 15436619“ zulasten der TK vor.

Die erste Frage ist, ob wir diese Menge über­haupt abgeben dürfen, denn das Präparat trägt keine Norm­kenn­zeichnung.
Außerdem fragen wir uns, ob wir einen Import abgeben müssen, um das Ein­spar­ziel zu erreichen. Aller­dings ist das Original bei der TK rabattiert.

Antwort

Die Einteilung nach Packungs­größen­ver­ordnung zeigt, dass die ver­ordneten Packungen zu je 100 Stück zwischen dem N1- und N2-Bereich liegen.

Bildquelle: PZN-Checkplus | Einteilung nach PZN

Damit handelt es sich nicht um Jumbo­packungen und diese Packungs­größen zwischen N1 und N2 sind bei eindeutiger Verordnung ganz normal abgabe­fähig. Auch die Menge (5 x 100 Stück) ist abzugeben wie verordnet. Die entsprechende Regelung dazu findet sich in § 8 Abs. 1 Rahmen­vertrag.

Da das Original bei der angegebenen Kranken­kasse das einzige Rabatt­arzneimittel ist, müssen Sie dieses vorrangig abgeben. Wählen Sie ein anderes Präparat (beispielsweise aufgrund von Nicht­verfügbarkeit), so müssen Sie dies auf dem Rezept dokumentieren.

Da ein Rabatt­vertrag vorliegt, ist auch das Einspar­ziel bei diesem Rezept nicht relevant. Dies spielt erst dann eine Rolle, wenn die Abgabe eines Rabatt­arzneimittels nicht in Frage kommt, und in diesem Fall wäre die Abgabe eines preis­günstigen Importes für Sie von Vorteil – zumindest, wenn Sie das Einspar­ziel bei der entsprechenden Kranken­kasse in diesem Quartal noch nicht erreicht haben.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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