Wie gehen wir mit dieser Verordnung über Cufence um?
Uns liegt ein Rezept über „5 x Cufence 200 mg 100 St. PZN 15436619“ zulasten der TK vor.
Die erste Frage ist, ob wir diese Menge überhaupt abgeben dürfen, denn das Präparat trägt keine Normkennzeichnung.
Außerdem fragen wir uns, ob wir einen Import abgeben müssen, um das Einsparziel zu erreichen. Allerdings ist das Original bei der TK rabattiert.
Antwort
Die Einteilung nach Packungsgrößenverordnung zeigt, dass die verordneten Packungen zu je 100 Stück zwischen dem N1- und N2-Bereich liegen.

Bildquelle: PZN-Checkplus | Einteilung nach PZN
Damit handelt es sich nicht um Jumbopackungen und diese Packungsgrößen zwischen N1 und N2 sind bei eindeutiger Verordnung ganz normal abgabefähig. Auch die Menge (5 x 100 Stück) ist abzugeben wie verordnet. Die entsprechende Regelung dazu findet sich in § 8 Abs. 1 Rahmenvertrag.
Da das Original bei der angegebenen Krankenkasse das einzige Rabattarzneimittel ist, müssen Sie dieses vorrangig abgeben. Wählen Sie ein anderes Präparat (beispielsweise aufgrund von Nichtverfügbarkeit), so müssen Sie dies auf dem Rezept dokumentieren.
Da ein Rabattvertrag vorliegt, ist auch das Einsparziel bei diesem Rezept nicht relevant. Dies spielt erst dann eine Rolle, wenn die Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht in Frage kommt, und in diesem Fall wäre die Abgabe eines preisgünstigen Importes für Sie von Vorteil – zumindest, wenn Sie das Einsparziel bei der entsprechenden Krankenkasse in diesem Quartal noch nicht erreicht haben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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