Wie gehen wir bei verspäteter Belieferung mit Ozempic vor?
Wir haben eine generelle Frage zum Thema verspätete Abrechnung bei Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln.
Im konkreten Fall wurde uns am 29.12.2023 ein Rezept über Ozempic 0,5 mg 3 St. (PZN 15398540) vorgelegt. Das Rezept war am gleichen Tag ausgestellt worden. Geliefert wurde das Medikament erst am 15.03.2024. Ist mit einem entsprechenden Vermerk eine Abrechnung mit diesem Rezept noch möglich?
Aufgrund diverser Lieferschwierigkeiten würde uns generell interessieren, ob es eine festgelegte Frist zur Abrechnung bei verspäteter Lieferung gibt.
Antwort
Gemäß § 6 Abs. 2 Buchst. g(7) Rahmenvertrag gilt, dass Sie in solch einem Fall ärztliche Rücksprache halten und diese auf dem Rezept bzw. im elektronischen Abgabedatensatz dokumentieren müssen:
6 Abs. 2 Buchst. g(7) Rahmenvertrag
„Um einen unbedeutenden Fehler im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 Buchstabe d) handelt es sich insbesondere: [...]
g) Wenn bezogen auf den Rahmenvertrag [...]
g7) die Apotheke ein Arzneimittel nach Ablauf der in § 11 Absatz 4 Satz 1 Arzneimittel-Richtlinie vorgesehenen Belieferungszeit von derzeit 28 Tagen nach Ausstellung abgibt. Hierbei gilt, dass die Rücksprache mit der verschreibenden Person und die Gründe für die Fristüberschreitung
- auf einem papiergebundenen Verordnungsblatt dokumentiert und von der Apothekerin / vom Apotheker abgezeichnet werden oder
- bei einer elektronischen Verordnung im elektronischen Abgabedatensatz entsprechend der Regelungen nach § 2 Absatz 17 Satz 4 zur Rezeptänderung ergänzt und mittels qualifizierter elektronischer Signatur signiert werden.“
Am besten dokumentieren Sie zusätzlich das Vorlagedatum. Stimmt die Ärztin oder der Arzt der verspäteten Belieferung zu, können Sie das Rezept mit entsprechender Dokumentation auch verspätet in die Abrechnung geben.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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