Wie gehen wir bei einer Teilmengenabgabe vor?
Hinweis
Es handelt sich bei dem Inhalt dieser Seite um eine frühere Veröffentlichung. Bitte beachten Sie, dass die Aussagen gegebenenfalls nicht mehr der aktuellen Rechts- und Vertragslage entsprechen.
Bei Fragen hilft Ihnen das DAP-Team auch gerne persönlich weiter – schreiben Sie einfach eine E-Mail an insonderfo@anderesdeutschesapothekenportal.de.
Wir haben ein Rezept, bei dem wir aufgrund von Lieferschwierigkeiten zur Abgabe einer Teilmenge aus einer größeren Packung gezwungen sind.
Wie gehen wir dabei vor, vorausgesetzt, die entsprechenden Sonderregelungen werden endlich verlängert?
Antwort
Wenn Sie eine Teilmenge einer größeren Packung abgeben möchten, müssen Sie Folgendes beachten:
Bei der ersten Abgabe rechnen Sie die gesamte Packung, aus der die Teilmenge entnommen wird, ab. Dazu geben Sie zunächst die Sonder-PZN 06461127 an und danach die PZN der Packung, aus der die Teilmenge entnommen wurde. Die Zuzahlung richtet sich nach dem Arzneimittelpreis der vollen Packung.
Bei einer weiteren Abgabe aus der bereits angebrochenen Packung geben Sie ebenfalls die PZN der Packung an, aus der die Teilmenge entnommen wurde, allerdings diesmal ohne Taxpreis (hier erscheint eine 0). Per Sonder-PZN 06461133 können Sie 5,80 € zzgl. Mehrwertsteuer abrechnen. Die Zuzahlung beträgt 5 €.
Denken Sie daran, eine Kopie des Beipackzettels anzufertigen, damit Sie diesen bei weiteren Teilmengenabgaben aus der Packung ebenfalls beilegen können.
Weiterführende Links:
- DAP Arbeitshilfe „Lieferengpass: Ausnahmeregeln bei der Rezeptbelieferung nach § 423 SGB V“
- DAP Lexikon
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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