Wie gehen wir bei einer Teilmengenabgabe vor?

Wir haben ein Rezept, bei dem wir auf­grund von Liefer­schwierig­keiten zur Abgabe einer Teil­menge aus einer größeren Packung gezwungen sind.

Wie gehen wir dabei vor, voraus­ge­setzt, die ent­sprechenden Sonder­regelungen werden endlich verlängert?

Antwort

Wenn Sie eine Teil­menge einer größeren Packung abgeben möchten, müssen Sie Folgendes beachten:

Bei der ersten Abgabe rechnen Sie die gesamte Packung, aus der die Teil­menge ent­nommen wird, ab. Dazu geben Sie zunächst die Sonder-PZN 06461127 an und danach die PZN der Packung, aus der die Teil­menge ent­nommen wurde. Die Zuzahlung richtet sich nach dem Arznei­mittel­preis der vollen Packung.

Bei einer weiteren Abgabe aus der bereits ange­brochenen Packung geben Sie ebenfalls die PZN der Packung an, aus der die Teil­menge ent­nommen wurde, allerdings diesmal ohne Tax­preis (hier erscheint eine 0). Per Sonder-PZN 06461133 können Sie 5,80 € zzgl. Mehrwert­steuer abrechnen. Die Zuzahlung beträgt 5 €.

Denken Sie daran, eine Kopie des Beipack­zettels anzu­fertigen, damit Sie diesen bei weiteren Teil­mengen­abgaben aus der Packung ebenfalls beilegen können.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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