Wie gehen wir bei einem Entlassrezept über eine N3 vor?
Wir haben ein Entlassrezept aus einer Klinik erhalten, auf dem Metamizol AbZ 50 St. N3 PZN 09436064 (ohne Aut-idem-Kreuz) verordnet ist. Dies ist von der Firma AbZ die einzige am Markt befindliche Packungsgröße. Andere Medikamente auf demselben Rezept waren jeweils als N1 verordnet.
Wenn man nun das verordnete Metamizol-Präparat in die EDV eingibt, zeigt die Rabattvertragssuche folgerichtig andere N3-Packungen, die rabattiert sind.
Nun unsere Frage: Ist in diesem speziellen Fall die Abgabe einer N3-Packung auf Entlassrezept erlaubt, da ja als Ausgangspunkt die verordnete Firma nichts anderes anbietet, oder muss auch hier eine N1 abgegeben werden?
Antwort
Zwar mag es von AbZ keine kleinere Packungsgröße geben, jedoch sind einige andere Novaminsulfon-Präparate in einer N1, sowohl unter dem Namen Metamizol als auch unter dem Namen Novaminsulfon, im Markt. Es gibt in diesem Fall nicht die Möglichkeit, über die Auswahl einer Firma, die keine N1 anbietet, eine größere Packungsgröße zu verordnen – diesen Fall sieht das Entlassmanagement nicht vor. Es darf jeweils nur eine N1 und nur in Ausnahmefällen (wenn der kleinste N-Bereich gemäß PackungsV nicht definiert ist) die nächstgrößere Normgröße verordnet werden. Sie als Apotheke sind verpflichtet, die Verordnung auf eine N1 zu kürzen, wenn mehr verordnet wurde. Auch ein Aut-idem-Kreuz erlaubt nicht die Verordnung einer größeren Menge.
Für Ihren konkreten Fall müssen Sie die verordnete Menge auf eine 10er-Packung kürzen – am besten wählen Sie dann direkt die Firma des Rabattpartners.
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Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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