Wie funktioniert die Abrechnung von Teilmengen?

Wir haben eine Frage bezüglich eines Rezeptes, bei dem wir den Patienten mit einer Teilmenge versorgen müssen, da die verordnete Packungsgröße nicht lieferbar ist.

Wie gehen wir vor? Sind bei einer Teilmengenabgabe aufgrund einer Nichtverfügbarkeit von Arzneimitteln zwei Sonder-PZN erforderlich?

Antwort

Geben Sie aufgrund der SARS-CoV-2-AMVersVO eine Teilmenge aus einer größeren Packung ab, so kommen tatsächlich zwei Sonder-PZN zum Einsatz, allerdings je nach Situation nur eine. Sie gehen dabei wie folgt vor:

Bei der ersten Abgabe rechnen Sie die gesamte Packung, aus der die Teilmenge entnommen wird, ab. Dazu geben Sie zunächst die Sonder-PZN 06461127 an und danach die PZN der Ursprungspackung. Die Zuzahlung richtet sich nach dem Arzneimittelpreis der vollen Packung.

Bei einer weiteren Abgabe aus der bereits angebrochenen Packung geben Sie ebenfalls die PZN der Ursprungspackung an, allerdings diesmal ohne Taxpreis (hier erscheint eine 0). Per Sonder-PZN 06461133 können Sie 5,80 € zzgl. Mehrwertsteuer abrechnen. Die Zuzahlung beträgt 5 €.

Sie geben also jeweils nur eine Sonder-PZN und zusätzlich die PZN der Ursprungspackung an.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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