Wie fällt der Preisvergleich bei Bisolich aus?
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Wir haben eine Frage zum Preisanker: Uns liegt eine Verordnung über Bisolich 2,5 mg 100 St. vor.
Welche Präparate dürften wir unter Berücksichtigung des Preisankers abgeben? Ist Bisolich überhaupt abgabefähig?
Antwort
In der Regel gibt es für Bisoprolol Rabattverträge, daher sollten Sie zunächst prüfen, ob ein solcher bei der vorliegenden Krankenkasse besteht. Das rabattierte Arzneimittel ist dann gemäß § 11 Rahmenvertrag vorrangig vor nicht rabattierten Arzneimitteln abzugeben. Gibt es mehrere Rabattarzneimittel, können Sie frei unter diesen wählen – unabhängig vom Preis. Auch der Preis des verordneten Arzneimittels spielt dann keine Rolle. Sprich: Ist Bisolich bei der vorliegenden Krankenkasse rabattiert, können Sie es auch abgeben.
Ist kein Rabattvertrag zu beachten, müssen Sie gemäß § 12 Abs. 1 eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel abgeben. Nach derzeitigem Stand sieht dies folgendermaßen aus:
Dementsprechend gehört Bisolich nicht zu den vier Preisgünstigsten und könnte nur dann abgegeben werden, wenn die anderen Präparate nicht zur Abgabe in Frage kommen (Lieferschwierigkeiten/dringender Fall/Pharmazeutische Bedenken). Das Abweichen von der Abgaberangfolge müssten Sie dann per Sonder-PZN und ggf. zusätzlichem Vermerk auf dem Rezept dokumentieren. Wenn Sie den durch die Verordnung gesetzten Preisanker überschreiten, müssen Sie dies ebenfalls auf dem Rezept dokumentieren.
Weiterführende Links:
Anmerkung
Die Beantwortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorgfalt können wir aufgrund der teils komplizierten Sachverhalte keine Haftung übernehmen.
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