Wie fällt der Preisvergleich bei Bisolich aus?

Wir haben eine Frage zum Preis­anker: Uns liegt eine Verordnung über Bisolich 2,5 mg 100 St. vor.

Welche Präparate dürften wir unter Berück­sichtigung des Preis­ankers abgeben? Ist Bisolich über­haupt abgabe­fähig?

Antwort

In der Regel gibt es für Bisoprolol Rabatt­ver­träge, daher sollten Sie zunächst prüfen, ob ein solcher bei der vorliegenden Kranken­kasse besteht. Das rabattierte Arznei­mittel ist dann gemäß § 11 Rahmen­vertrag vorrangig vor nicht rabattierten Arznei­mitteln abzugeben. Gibt es mehrere Rabatt­arznei­mittel, können Sie frei unter diesen wählen – unab­hängig vom Preis. Auch der Preis des verordneten Arznei­mittels spielt dann keine Rolle. Sprich: Ist Bisolich bei der vor­liegenden Kranken­kasse rabattiert, können Sie es auch ab­geben.

Ist kein Rabatt­vertrag zu beachten, müssen Sie gemäß § 12 Abs. 1 eines der vier preis­günstigsten Arznei­mittel abgeben. Nach derzeitigem Stand sieht dies folgender­maßen aus:

Dement­sprechend gehört Bisolich nicht zu den vier Preis­günstigsten und könnte nur dann abge­geben werden, wenn die anderen Präparate nicht zur Abgabe in Frage kommen (Liefer­schwierig­keiten/dringender Fall/Pharma­zeutische Bedenken). Das Abweichen von der Abgabe­rang­folge müssten Sie dann per Sonder-PZN und ggf. zusätzlichem Vermerk auf dem Rezept dokumentieren. Wenn Sie den durch die Verordnung gesetzten Preis­anker über­schreiten, müssen Sie dies eben­falls auf dem Rezept dokumentieren.

Anmerkung

Die Beant­wortung der Fragen erfolgt im Rahmen kollegialer Hilfe.
Trotz größter Sorg­falt können wir auf­grund der teils kompli­zierten Sach­ver­halte keine Haftung über­nehmen.

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